Winterdienst

Bis wann muss Winterdienst gemacht sein?

Räumpflicht. Chance auf Schadenersatz haben Sie, wenn Räum- oder Streupflicht galt. Das ist meist werktags zwischen 7 und 20 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 8 oder 9 Uhr und 20 Uhr der Fall, sofern es möglich und zumutbar war, die Glätte zu beseitigen.

Wie viel kostet Winterdienst pro Stunde?

Im Durchschnitt liegen die Kosten pro Einsatz zwischen 30 und 80 Euro für kleinere Flächen wie Gehwege oder Einfahrten. Für größere Areale, wie Parkplätze oder Firmengelände, können die Preise bei 100 bis 500 Euro pro Einsatz liegen.

Wer muss den Bürgersteig von Schnee räumen?

Als Eigentümer, Erbbau- und Nießbrauchsberechtiger eines Grundstücks sind Sie Anlieger im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Damit sind Sie verpflichtet, die von den Fußgängern genutzten Flächen auf öffentlichen Wegen, die an Ihr Grundstück grenzen, im Winter von Schnee und Eis zu befreien.

Wer haftet, wenn Schnee nicht geräumt ist?

Übersicht mit KI

Wenn Schnee nicht geräumt ist, haftet in der Regel der Eigentümer oder derjenige, dem die Räum- und Streupflicht übertragen wurde. Das kann der Hauseigentümer selbst, ein Mieter (wenn im Mietvertrag vereinbart) oder ein beauftragtes Unternehmen sein. Bei einem Unfall können Personen Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Verantwortlichen fordern. Wichtige Versicherungen zur Absicherung sind die private Haftpflichtversicherung (bei selbst genutztem Eigentum) und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (bei Vermietung).